Systemisch, prozess- und lösungsorientiert –
so denke, handle und arbeite ich.
Besuchs-
begleitung
Besuchsbegleitung
Begleitung von Kindern und ihren Eltern bei der Ausübung des Besuchsrechts mit dem Ziel:
- Die Bedürfnisse und das Wohl des Kindes stehen im Vordergrund.
- Die Begegnung zwischen Kind(ern) und Elternteil ermöglichen.
- Kind(ern) und Elternteil durch Begleitung einen geschützten Begegnungsraum bieten.
- Die Möglichkeit schaffen, gemeinsam eine «positive Zeit» zu erleben.
Auftraggeber ist die Behörde.
Kindswohlorientierte
Beratung
Kindswohlorientierte Beratung
Kindswohlorientierte Beratung bei getrenntlebenden Eltern mit dem Ziel:
- Die Eltern sind «die Experten» für ihre Kinder.
- Bei den Kindseltern steht im Kontakt untereinander das Kindswohl im Vordergrund.
- Neue Wege der elterlichen Kommunikation für ihre Kinder entwickeln.
- Gemeinsam gute Lösungen hinsichtlich dem Besuchskontakt zum getrenntlebenden Elternteil entwickeln.
Auftraggeber ist die Behörde oder die Eltern.
Alltags-
begleitung
Alltagsbegleitung
Als Pflegefachperson Beratung, Begleitung und Betreuung von Eltern, Kinder, Jugendlichen und Einzelpersonen in belasteten Lebenssituationen, mit dem Fokus auf:
- Stärken und Aktivieren von Ressourcen
- Erarbeitung von neuen Perspektiven
- Krankheitsbewältigung
Dieses Angebot der psychiatrischen ambulanten Pflege ist für:
- Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen / Erkrankungen,
- mit psychosomatischen Beeinträchtigungen / Erkrankungen und
- ihre Angehörigen.
Auftraggeber sind die Klienten (Krankenkassen anerkannte Leistungen, siehe Konditionen).
Erinnerungs-
kontakte EriK
Erinnerungskontakte EriK
Erinnerungskontakte (EriK) sind moderierte Treffen zwischen einem Kind und dessen getrenntlebendem Elternteil mit dem Ziel:
- Mittels moderierter Gespräche einen definierten, geschützten Begegnungsraum sowohl für das Kind, als auch für dessen getrenntlebendem Elternteil zu schaffen.
- Raum für einen strukturierten Informationsaustausch zu bieten.
- Dem Kind eine Plattform zu ermöglichen, sich ein realitätsbezogenes Bild vom getrenntlebenden Elternteil zu machen.
- Einer minimalen Kontakterhaltung zwischen dem Kind und dessen getrenntlebendem Elternteil, welche als Grundlege dienen kann, mittel- bis langfristig den Kontakt zwischen dem Kind und dessen getrenntlebendem Elternteil ermöglichen zu können.
Auftraggeber sind die Behörde oder das Gericht.
Konditionen
Der Stundenansatz für Kindswohlorientierte Beratung beträgt Fr. 140.00. Für Besuchsbegleitung, Abklärung und Familienunterstützung ist der Stundenansatz Fr. 130.00. Auf Anfrage erstelle ich gerne eine Offerte.
Der Stundenansatz für Alltagsbegleitung ist Fr. 98.30. Diese als Dipl. Pflegefachperson erbrachten Dienstleistungen sind auf ärztliche Verordnung von den Krankenkassen anerkannt. Sie werden über die Grundversicherung direkt mit der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet.
Termin vereinbaren
Gerne können Sie mit mir einen Termin vereinbaren. Mein Arbeitsort ist dort, wo meine Klienten sind – in Liestal und Umgebung.
Kontakt
Silvia Rudin
079 814 94 96
s.rudin@beratung-begleitung.ch